Lüftung und Luftdichtheit von Gebäuden
Im Bereich Wohnen gibt es nach wie vor Probleme durch die Ausführung von neuen Gebäuden nach dem aktuellen Standard der Luftdichtigkeit.
Beachtenswert ist, dass eine luftdichte Gebäudehülle Schutz vor Wärmeverlusten, Feuchtigkeit, Luftschallübertragungen, vor Rauchgasen, unkontrollierter und ineffizienter Lüftung, Unbehaglichkeit und Schadstoffen bietet. Fast alle Hauptgebiete aus der Bauphysik sind bei diesem wichtigen Thema der luftdichten Hülle beteiligt.
Die Prüfung der Gebäude-Luftdichtheit, auch als
Blower-Door-Test beschrieben, gilt heute als anerkannte Qualitätskontrolle auch zum Nachweis der Energieeffizienz. Für fast alle Neubauten ist die Prüfung der Gebäude-Luftdichtheit heute Pflicht.
Sofern ein Blower-Door-Test bereits nach Fertigstellung der Gebäudehülle und nicht erst zur Abnahme des gesamten Bauwerks stattfindet, können Details auch noch mit weniger Aufwand nachgebessert werden. Idealerweise richtet ein baubegleitender Sachverständiger besonderes Augenmerk auf die Ausführungsdetails der Luftdichtheitsebene.
Die effizienteste und genaueste Diagnose zur Feststellung der Luftdichtheit Ihres Gebäudes ist es, zusätzlich zum Blower-Door-Test eine Leckageortung mittels Thermografie durchzuführen. Hierbei können sogar Undichtigkeiten hinter z. B. Gipskartonverkleidungen entdeckt werden.
Unsere Prüfprotokolle und Zertifikate werden auch von der KfW-Bank für die Zuteilung von Förderdarlehen anerkannt.
Seit Jahrzehnten werden die Anforderungen an die Luftdichtigkeit eines Gebäudes in immer wieder aktualisierten Normen und Anforderungen beschrieben. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit Erscheinen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) 2020, das seit November 2020 gilt. Im Oktober 2023 wurde die zweite Novelle des GEG beschlossen, welche ab 01.01.2024 gilt.
Aktuelles zu diesem Thema finden Sie auch beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. unter www.flib.de.
Lüftung
Wer an diesem Punkt seinen Neubau oder sanierten Bestandsbau qualitativ hochwertig und luftdicht hat ausführen lassen, wird sich einer besonders effizienten Lüftungsanlage erfreuen. Diese sollte unseres Erachtens in jedes moderne und modernisierte Gebäude obligatorisch verbaut werden. Im modernen Holzbau ist eine Lüftungsanlage bauphysikalisch immer notwendig.
Aus Kostengründen wird häufig bei verhältnismäßig luftdichten Gebäuden auf den Einbau einer Lüftungsanlage verzichtet, womit der Nutzer mit den Anforderungen an den hygienischen Mindestluftwechsel quasi allein gelassen wird.
Hingegen hat der Nutzer einer Raumlufttechnischen Anlage, insbesondere bei zentralen Anlagen, das Problem der regelmäßigen Wartung von Filtern und Rohrleitungen.
Deshalb empfehlen wir im Wohnungsbau dezentrale Lüftungsanlagen zu verbauen, also für jede Wohneinheit eine eigene Anlage.